AGBs
Teilnahme- und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der SCHNEESCHUH Akademie Hinterzarten | Neck Hilpert GbR, Freiburger Straße 31, 79856 Hinterzarten
1. Allgemeines
Bei unseren Veranstaltungen setzen wir ein angemessenes Maß an Kooperation und Teamgeist voraus sowie eine grundsätzlich positive Einstellung zu unserer Art der Freizeitgestaltung. Es wird wenn nicht anders angegeben eine durchschnittliche und altersgemäße Gesundheit und Belastbarkeit vorausgesetzt. Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer müssen Sie den Anweisungen der Veranstaltungsleiter/Guides jederzeit Folge leisten. Die Durchführung wird garantiert, wie in unserem Programm beschrieben, jedoch unter Berücksichtigung der für solche Natur- und Aktiv-Events zutreffenden Einschränkungen und Unwägbarkeiten.
Für selbst und fremd verschuldete Gefährdungen wird keine Haftung übernommen.
Der Abschluss entsprechender Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung etc.) wird daher empfohlen. Programmänderungen und Änderungen des Tourenverlaufs, sofern der Charakter der Veranstaltung nicht wesentlichen Schaden nimmt, bleiben vorbehalten.
Minderjährige können nur in Begleitung ihrer Eltern bzw. eines gesetzlichen Vertreters (Sorgeberechtigen) an unseren Veranstaltungen teilnehmen gegebenenfalls ist uns eine ausgefüllte und unterschriebene "Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten" vorzulegen).
2. Abschluss eines Vertrages
Sie können Ihre Veranstaltungen persönlich, telefonisch, per Fax, online oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahme- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt!
Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich zusenden. Weicht der Inhalt der Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir Ihnen z. B. Ihren Buchungswunsch nicht erfüllen konnten, legen wir Ihnen ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Erfolgt von Ihrer Seite keine Reaktion, gilt die Abweichung als akzeptiert.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer (Gruppe), für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Diese Vertretungsvollmacht gilt ebenso für minderjährige Teilnehmer innerhalb der angemeldeten Gruppe. Die Vertretungsvollmacht erstreckt sich auch auf Weiterverkäufer oder Vermittler unserer Angebote.
Mit Firmen, Vereinen (sog. Juristischen Personen) gehen wir nur einen Vertrag ein, wenn ein Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt ist und diese die Vertretungsvollmacht übernimmt.
Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Veranstaltungspreises.
Wir prüfen nicht, ob Sie sinnvolle Bestellungen tätigen, wie beispielsweise zwei Gutscheine zur gleichen Zeit auf denselben Namen u. ä.
3. Gutscheine
a) Alle unsere Gutscheine sind grundsätzlich Wertgutscheine. Das bedeutet, ihnen ist einzig der jeweils bezahlte Wert hinterlegt. Sie können mit diesem Gutschein jede beliebige Tour mit Termin in unserem Webshop buchen. Restbeträge verbleiben auf dem Gutschein und können für eine weitere Buchung eingesetzt werden. Zuzahlungen während des Bestellvorganges sind ebenfalls möglich.
b) Gutscheine erlangen erst nach vollständiger Bezahlung Gültigkeit. Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 36 Monate ab Ausstellungsdatum.
c) Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen übernehmen wir keine Haftung für eine möglicherweise unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheins.
d.) Eine Barauszahlung von Gutscheinen, auch von Restbeträgen, ist nicht möglich.
e) Lösen Sie einen Gutschein mit der Buchung eines Tickets bei uns ein und muss dieses Ticket später wieder storniert werden, unabhängig davon aus welchem Grund, wird der betreffende Betrag auf dem Gutschein wieder reaktiviert. Eine Auszahlung ist auch hier nicht möglich.
4. Leistung und Leistungsänderung
Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unseren Leistungsbeschreibungen. Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Versicherungen sind in unseren Leistungen nicht enthalten. Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistung zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. Änderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Im Fall einer erheblichen Leistungsänderung werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung bzw. einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach Erklärung einer Leistungsänderung geltend zu machen.
Abweichungen der einzelnen Veranstaltungsinhalte und Leistungen sind gestattet, sofern die Abweichung nicht erheblich ist. Treten Sie eine gebuchte/terminierte Veranstaltung nicht an oder nehmen einzelne Leistungen aus durch den Vertrag nicht zu vertretenen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des ganzen Preises oder auf anteilige Rückerstattung.
5. Unterkunft & Verpflegung, An- und Abreise
In unseren Leistungen sind Unterkunft, Verpflegung und An- und Abreise grundsätzlich nicht inbegriffen, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart. Wir bitten Sie daher, notwendige Reservierungen selbst vorzunehmen. Wir beraten Sie auf Wunsch gerne hinsichtlich der Unterkunftsmöglichkeiten im Hochschwarzwald.
6. Beschreibungen der Veranstaltungen
Wir sind ständig bemüht, die auf unserer Website präsentierten und angebotenen Veranstaltungen korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte dienen der Beschreibung von Abläufen einer Veranstaltung und können Änderungen unterliegen. Wir bemühen uns um fortlaufende Aktualisierung der Beschreibungen auf unserer Website, schließen jedoch für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben Dritter jede eigene Verantwortung aus.
Wir behalten uns vor, Inhalte unserer Website jederzeit ohne Ankündigung zu ändern.
Die verwendeten Fotografien, Abbildungen zu den Veranstaltungen dienen der allgemeinen Beschreibung. Solche Fotos/Abbildungen von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Orte u. a. sind unverbindlich und können variieren. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Veranstaltungen dienen lediglich als Anhaltspunkte. Die Veranstaltungen können eventuell in Gruppen zusammen und mit anderen Teilnehmern absolviert werden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Die auf unserer Website angegeben Zeiten und die Dauer können variieren und sind daher unverbindlich.
7. Verleih von Ausrüstungsgegenständen
Sie haben die geliehene Ausrüstung/Equipment sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Soweit wir Ihnen Ausrüstungsgegenstände/Equipment (wie z. B. Schneeschuhe, Skistöcke, Stirnlampen etc.) kostenlos oder gegen Gebühr leihen, haben Sie für vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachbeschädigung, Materialverlust oder sonstige Beeinträchtigung einzustehen. Wir werden sämtliche Kosten für Ausfall, Reparatur bzw. Wiederbeschaffung an Sie weiterbelasten.
Für unsere Ersatzansprüche legen wir den jeweiligen Wiederbeschaffungswert bzw. für den Ausfall die Mietkosten zugrunde. Dies gilt auch infolge unsachgemäßen Umgangs mit der zur Verfügung gestellten Ausrüstung im Bereich von Schulklassen- und Jugendangeboten. Hier haftet der/die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste. Sie sind nicht berechtigt, die Ihnen geliehenen Ausrüstungsgegenstände/Equipment oder sonstige für die Zeit der Veranstaltung überlassene Gegenstände jeglicher Art ohne unsere Zustimmung Dritten zu überlassen. Sie sind für die Einhaltung der Abhol- und Rückgabezeiten verantwortlich.
Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung der Ausrüstung/Equipment durch äußere Umstände übernimmt die Schneeschuh Akademie Hinterzarten keinerlei Haftung.
Das geltend machen von daraus abgeleiteten Schadensersatzansprüchen durch den Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
8. Verfügbarkeit
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z.B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeit oder begrenzte Teilnehmerzahlen) finden Sie in den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen oder können bei uns angefragt werden.
Den endgültigen Termin stimmen Sie i. d. R. selbst mit uns ab. Die Buchung ist rechtzeitig vorzunehmen. Für Ferien- oder Wochenendzeiten ist eine längere Vorlaufzeit empfehlenswert.
Die verbindliche Buchung der Teilnahme gilt erst nach unserer schriftlichen Reservierungserklärung bzw. Bestätigung. Wir empfehlen, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine Buchungs-/Terminbestätigung durch uns erhalten haben. Bitte bringen Sie zu Ihrer Veranstaltung gegebenenfalls den von uns zugesandten Gutschein mit.
9. Witterungsbedingte und persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme an einer unserer Veranstaltungen
a) Die Teilnahme an Outdoorveranstaltungen unterliegt generell den Witterungseinflüssen. Unsere Schneeschuhtouren finden bei jedem Wetter statt, nur in Ausnahmefällen werden wir die Tour absagen. Es kann nötig sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme bei uns abzufragen. Diese Informationen sind von Ihnen (Käufer/Teilnehmer) direkt bei uns einzuholen. Sollte die Veranstaltung aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie den Termin zur Teilnahme an der Veranstaltung bei uns umbuchen bzw. stornieren. Wir kommen in solchen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen in Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung entstanden sind (z.B. Anfahrtskosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.)
b) Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung (z.B. Größe, Gewicht, Alter, Gesundheitszustand (gewisse Kondition) etc.), sowie eine entsprechende Ausrüstung voraus (Wir behalten uns vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände, die die Sicherheit des Teilnehmers oder der Gruppe gefährden und/oder den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, dürfen nicht verwendet werden und führen gegebenenfalls zum Ausschluss des Teilnehmers an der Veranstaltung). Für Schäden an der persönlichen Ausrüstung aufgrund von Beanspruchung während der Tour ist der Veranstalter nicht haftbar. Tipps zur geeigneten Ausrüstung erhalten Sie auf unserer Webseite. Nach erfolgter Buchung sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie bzw. die entsprechende Person, die an der bestimmten Veranstaltung teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Buchungspreises ist im Falle der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
10. Preise und Preisänderung
Wir behalten uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung und Veranstaltungstermin mehr als 12 Monate liegen, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen notwendig wird. Wir müssen Sie hierbei bis 3 Wochen vor Durchführung der Veranstaltung in Kenntnis setzen; danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen von um mehr als 10 Prozent sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.
11. Bezahlung
Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung/Event ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Touren sind rechtzeitig, in jedem Fall vor Beginn/Durchführung zu überweisen bzw. bar zu bezahlen. Touren mit Übernachtung müssen im Voraus bezahlt werden: Mit Zugang der Rechnung ist der ganze Tourenpreis innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Tourenbeginn. Gutscheine sind soweit nichts anderes vereinbart innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und erlangen erst nach vollständiger Bezahlung Gültigkeit. Maßgebend ist jeweils der Zahlungseingang auf unserem Konto.
Für die Erstellung von Gutscheinen erheben eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 % des Gutschein-Wertes, sollte die Rechnung trotz Mahnung nicht innerhalb gesetzter Frist beglichen werden. Ohne rechtzeitige Bezahlung des vollen Preises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.
Wird der Preis trotz Mahnung nicht innerhalb gesetzter Frist bezahlt, so können wir die
Durchführung des Vertrages ablehnen und Ihnen die Rücktrittskosten gemäß Punkt 12 belasten.
Die Zahlungen sind für uns grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt vor allem für von Ihnen aus dem Ausland veranlasste Zahlungen, bei denen Sie Ihr Kontoinstitut anweisen, dass Sie alle Transaktionsgebühren selbst übernehmen.
12. Rücktritt des Teilnehmers vor Veranstaltungsbeginn / Rücktrittsgebühren
12.1 Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Sollten einzelne Teilnehmer einer Gruppe vom Vertrag zurücktreten, so hat diese Vertragsänderung ebenfalls in schriftlicher Form durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner zu erfolgen. Für die Teilnehmer, welche aus dem Vertrag ausscheiden, gelten die gleichen Prozentsätze der u. g. Stornierungsgebühren, berechnet auf den Einzelteilnehmer. Erreicht in diesem Fall die Anzahl der verbleibenden Personen einer Gruppe nicht mehr die zuvor im Vertrag vereinbarte Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der Gruppenstärke entsprechenden Preis, so erfolgt eine entsprechende Höherstufung der Gruppe entsprechend unserer Preislisten bzw. unserer Angebote.
12.2 Wenn Sie von der Veranstaltung zurücktreten oder wenn Sie zur Veranstaltung nicht antreten, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt zur Veranstaltung nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Veranstaltungspreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen sind dabei berücksichtigt.
12.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Veranstaltungsdokumenten bekannt gegebenen Zeiten einfindet.
12.4 Für Veranstaltungen, die von unseren Standardprogrammen abweichen, und einen erheblichen Mehraufwand in der Planung und Vorbereitung darstellen, behalten wir uns eine Entschädigung bis max. 50 % bei Rücktritt von der Buchung vor. Dies gilt unabhängig von den unten genannten Stornierungsgebühren.
12.5 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Veranstaltung oder Nichtantritt zur Veranstaltung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.
12.6 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:
vom 29. bis zum 18. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20% des Veranstaltungspreises
vom 17. bis zum 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises
vom 09. bis zum 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75% des Veranstaltungspreises
vom 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zum letzten Tag vor Veranstaltungsbeginn 90%des Veranstaltungspreises
Treten Sie am Tag vor der Veranstaltung zurück, treten nicht zu der Veranstaltung an oder brechen Sie vorzeitig ab, behalten wir Anspruch auf den vollen Preis.
13. Umbuchung, Ersatzperson, Nachmeldungen
13.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vor Veranstaltungsbeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden bis 31. Tage vor Veranstaltungsbeginn 10% des Veranstaltungspreises, ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Veranstaltungspreises pro Person erhoben. Die Umbuchungsgebühr beträgt Minimum 10 Euro. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Veranstaltungstermins oder der Veranstaltung selbst.
13.2 Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, zusätzlich zu dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten gegenüber Leistungsträgern für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 50, zu verlangen. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
13.3 Nachmeldungen, wie z. B. Vegetarisches Essen, sowie speziellen Diäten können bei unseren Veranstaltungen nicht grundsätzlich kostenlos vorgenommen werden, da uns in Einzelfällen Mehrkosten auf den Hütten/Gasthäusern entstehen, die wir an Sie weiterreichen werden. Es besteht kein Garantieanspruch, dass spezielle Essenswünsche immer und überall erfüllt werden können.
14. Nichteinlösen von Gutscheinen, Kündigung
Über den Kauf eines Gutscheines erwerben Sie das Recht zur Inanspruchnahme einer
bestimmen Leistung (Veranstaltung) bei uns innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Die
Gutscheine sind übertragbar und können von einer beliebigen (jedoch für die Veranstaltung geeigneten) Person eingelöst werden.
Sollte ein Gutschein im Gültigkeitszeitraum von der bestimmten Person nicht eingelöst werden können, obliegt es dem Käufer oder der bestimmten Person, den Gutschein anderweitig zu verwerten (z.B. Vergabe an andere geeignete Person). Eine Stornierung bzw. ein Rücktritt vom Vertrag mit uns ist ausgeschlossen. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes verfällt die gezahlte Vergütung.
Ist ein Termin zur Durchführung der Veranstaltung des Erlebnisses vereinbart und erscheint der Teilnehmer nicht, verfällt der Gutschein ersatzlos. Der Teilnehmer hat Terminverschiebungen rechtzeitig mit uns abzustimmen und sich über Gebühren zu erkundigen, die im Falle von Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen eventuell anfallen können. Entsprechende Regelungen sind Sache zwischen dem Teilnehmer (Gutscheininhaber) und uns. Werden solche Gebühren fällig, sind sie vom Teilnehmer direkt an uns zu entrichten.
15. Rücktritt bzw. Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter
Wir haben das Recht, bis zum Beginn und noch während einer bereits begonnen Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Umstände es erfordern und z.B. durch Unwetterbilden (Gewitter, Hochwasser, Lawinengefahr etc.) Gefahr für die Teilnehmer einer Aktion besteht.
Wir können das Rücktrittsrecht auch in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden, wie z.B. durch plötzliche Erkrankung der Veranstaltungsleiters usw. In solchen Fällen wird Ihnen der gesamte, bereits bezahlte Preis vollständig gutgeschrieben. Bei unwahren Angaben bei der Anmeldung/Buchung können wir ebenfalls ohne Kostenrückerstattung vom Vertrag zurücktreten. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Vertrag zu insbesondere bei der Anmeldung von Gruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern.
Wir haben außerdem das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen unrichtig,
nicht oder verspätet entsprechend den Angaben in der Rechnung/Vertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Preises eingehen.
Gegebenenfalls wirksam werdende Stornierungsgebühren werden von uns erhoben.
16. Vertragskündigung / Ausschluss von Veranstaltungen
Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der
Veranstaltung ungeachtet der Abmahnung unserer Veranstaltungsleiter/Guides nachhaltig stört, die Sicherheit der Teilnehmer gefährdet oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den bereits bezahlten Veranstaltungspreis des Teilnehmers oder der Gruppe; ersparte Aufwendungen werden jedoch aufgerechnet. Der Veranstaltungsleiter/Guide ist ebenfalls befugt über die Untauglichkeit (z.B. Trunkenheit, Drogen, Medikamenteneinnahme) von Teilnehmern und deren verwendete Ausrüstung (siehe Punkt 9) zu entscheiden und diese von der Veranstaltung auszuschließen. In diesen Fällen hat der Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung des Preises. Bei vom Teilnehmer vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche Kosten für Ausfall, Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßem Umgang mit der zur Verfügung gestellten Ausrüstung im Bereich von Schulklassen- und Jugendangeboten. Hier haftet der/die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste.
17. Kündigung infolge höherer Gewalt
Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige Situation berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Sturm, Umweltkatastrophen usw. einen sicheren Verlauf der Veranstaltung nicht zulassen oder behördliche Anweisungen dies verlangen würden, können wir bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten. Bei Kündigung vor Beginn aus vorgenannten Gründen, erhalten Sie den gezahlten Preis unverzüglich zurück, ein darüber hinaus gehender Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn einer Veranstaltung, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Falle werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bedingt ein Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehrerer Teilnehmer eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung / ärztliche Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf der Veranstaltung. Gleiches gilt für Hilfeleistung an Fremden bei Lawinenabgang, wenn wir direkt vor Ort sind.
18. Ihre Mitwirkungspflicht und Anerkennung von Ansprüchen
Sie sind verpflichtet, bei etwa auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, etwaige Schäden zu vermeiden und gering zu halten. Insbesondere müssen Sie etwaige Beanstandungen uns unverzüglich mitteilen. Wir werden uns bei berechtigten Beanstandungen bemühen, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Sofern Sie es unterlassen haben, uns auf bestehende Leistungsstörungen hinzuweisen, denen man hätte abhelfen können, verlieren Sie jeden Anspruch auf Minderung.
Die Veranstaltungsleiter/Guide ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Wirksame Anerkennung kann ausschließlich der Inhaber von SCHNEESCHUH Akademie vornehmen.
19. Haftungsausschluss
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit es sich bei Schäden um die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten sowie Ersatz von Verzugsschäden handelt ( 286 BGB).
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
Bei fachspezifischen Veranstaltungsinhalten obliegt dem Betreuerpersonal der Gruppe die
allgemeine Aufsichtspflicht, die fachspezifische Erbringung der Sicherheitsnormen obliegt dem Veranstaltungsleiter/Guide während der entsprechenden Situation.
Die Teilnehmer müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte versichert sein
(Unfall/Kranken etc.). Wir behalten uns vor, den Versicherungsschutz als Bedingung für die Teilnahme zu machen. Wir übernehmen keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer selbst
verschuldeten oder (fahrlässig, vorsätzlich) herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen außerhalb der Grenzen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, das viele der Veranstaltungsinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und Bestandteile davon) - ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko (Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko) beinhalten. Die Teilnahme an Inhalten, die ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis. Es ist die Aufgabe aller Teilnehmer jederzeit die Sicherheit zu maximieren und evtl. erkannte Sicherheitsmängel sofort dem Veranstaltungsleiter/Guide zu melden.
Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstaltungsleiter/Guide sind bindend,
ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen bei
Sicherheitsforderungen der Teilnehmer bzw. die betreffenden Mitglieder einer Gruppe von der Veranstaltung/von der Aktion ausgeschlossen werden können und wir keinerlei Haftung für alle damit verbundenen Modalitäten übernehmen. Wir behalten in diesen Fälle unseren Vergütungsanspruch.
Sämtliche Haftungspflichten von unserer Seite entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere Rauschmittel mit eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten stehen.
Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom Teilnehmer während der Veranstaltung benutzten Gegenstände (Video, Telefone, Foto...). Ausnahme davon bildet eine ausdrücklich vom Veranstaltungsleiter/Guide verlangte Benutzung - z.B. bei Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder Hilfeleistung. Dem Teilnehmer obliegt die entsprechende sichere Verwahrung oder Aufbewahrung.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für von Veranstaltungsleitern/Guides in Verwahrung
genommene Gegenstände oder Wertsachen. Ausdrücklich wird hingewiesen, das bei Kursen ein Eintritt des geschilderten Sachverhaltes möglich sein kann und der Teilnehmer sich entsprechend darauf einzustellen hat:
Verliert ein Teilnehmer bei einer geführten (vom Veranstaltungsleiter/Guide abgesicherten) Veranstaltung den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis er vom Veranstaltungsleiter/Guide wieder zur Gruppe geführt wird.
Fällt der Veranstaltungsleiter/Guide durch einen nicht vorhergesehenen Umstand zur Absicherung der Aktion aus, so hat die Gruppe auf Eintreffen eines Vertreters zu warten.
Erfolgt durch den/ die Teilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder Durchführung der Aktion, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. Generell ist vom Betreuer- und Aufsichtspersonal konsequent die allgemeine Obhut- und Aufsichtspflicht für die mitreisenden Teilnehmer (Kinder, Jugendliche) zu erbringen.
Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an uns, deren Verursachung Teilnehmern obliegt (vor allem bei Vermietungen von Ausrüstungsmaterial, Naturschutz- und Umweltdelikten), so werden diese Forderungen durch uns an den Verursacher weitergeleitet und ebenfalls zur Anzeige gebracht. Wir behalten uns vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzugeben.
Fremdleistungen:
Der Veranstalter haftet nicht für im Vertrag als "Fremdleistung" angegebener Leistungen, Preise und Termine. Dies gilt auch für fehlende oder falsche Informationen, Beschreibungen oder Vertragsinhalte durch Dritte.
20. Gewährleistungsausschluss in Bezug auf die Nutzung unserer Internetseite
Für die Nutzung unserer Internetseite tragen wir keine Verantwortung, sie erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Dies betrifft z.B. das Herunterladen (auch Transaktionen) von Inhalten und damit evtl. in Zusammenhang stehende Schäden oder Beeinträchtigungen an Ihrem Computersystem oder sonstigen technischen Geräten. Dies betrifft auch den Verlust von Daten.
21. Vertraulichkeit und Datenschutz
Wir verpflichten uns gegenseitig, alle wesentlichen und nicht allgemein bekannten
Angelegenheiten des anderen mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit zu behandeln. Die von Ihnen übermittelten Daten speichern wir in unserer EDV-Anlage und sichern sie vor unbefugten Zugriff Dritter. Sollten Dritte trotz dieser Sicherung Zugriff erhalten, haften wir nicht für etwa auftretende Schäden.
Ihre Daten verwenden wir ausschließlich für unseren Geschäftskontakt mit Ihnen, im Rahmen dessen wir Sie gerne auch über weitere Veranstaltung aus unserem Hause informieren.
Sollten Sie dies nicht wünschen, genügt uns ein kurzer Hinweis, nachdem wir Sie aus unserer Datenbank streichen werden.
22. Urheberrecht an Aufzeichnungen
Alle Rechte an gemachten Fotos bzw. Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind uns vorbehalten.
Wir sind berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon zu fotografieren bzw. aufzuzeichnen und diese Fotos/Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche
Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit unserem Einverständnis zulässig.
23. Ihr Firmenname/Firmenlogo für unsere Referenzliste (Nutzungsrecht)
Wenn Sie als Unternehmer eine unserer Veranstaltungen gebucht haben, können wir nach
Veranstaltungsende für unsere Werbezwecke auf einer auch auf unserer Website verfügbaren Referenzliste Ihr Firmenlogo kostenfrei verwenden. Sie können diesem hiermit übertragenen Nutzungsrecht jederzeit widersprechen.
24. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Als Gerichtsstand vereinbaren wir Freiburg im Breisgau. Es gilt deutsches Recht.
25. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Teilnahme- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
Stand Januar 2023